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Aufgrund der Vielzahl eingegangener Projektanträge nehmen wir derzeit keine weiteren Anträge an!

Bitte beachten: Wir erhalten immer wieder Förderanfrage zur Unterstützung von Einzelpersonen oder Familien. Leider fördern wir jedoch hauptsächlich Projekte mit Projektcharakter. Bitte sehen Sie daher von einer Anfrage an uns grundsätzlich ab. Herzlichen Dank!

Für die Förderung von Projekten gelten die nachfolgenden Richtlinien:

  1. Gefördert werden Projekte, die – möglichst innovativ – eine nachhaltige Verbesserung der Verhältnisse für die genannten Zielgruppen erwarten lassen; zudem soll eine angemessene Beteiligung der Zielgruppen an der Projekterarbeitung und Projektdurchführung erkennbar sein.
  2. Der Projektträger soll Projekte bereits erfolgreich durchgeführt und – falls es sich beim Projektträger um eine Einzelperson handelt – eine Regelung getroffen haben, wer im Notfall das angefangene Projekt zu Ende führen wird.
  3. Die Qualitätssicherung des Projekts entspricht allgemeinen Standards (vgl. ISO 10006) und muss nachweisbar sein. Insbesondere müssen bei Projekten mit einem Volumen von über 10.000 Euro eine Projektkalkulation und ein Zeitplan über den Projektverlauf vorliegen. Bei Bauprojekten ist der Nachweis über den Erwerb von Grund und Boden zu führen. Die ordentliche buchhalterische Abwicklung muss gewährleistet sein.
  4. Die Förderung eines Hilfsprojektes setzt eine transparente Darlegung darüber voraus, welche anderen Fördermöglichkeiten – und in welchem Umfang – angefragt bzw. bewilligt wurden.
  5. Die Eigenmittel des Projektträgers sollen in der Regel 10% der Gesamtkosten für das beantragte Projekt nicht unterschreiten. Es müssen finanzielle Reserven/Rücklagen vorhanden sein, um lebensnahe Risiken (wie z.B. Wechselkursschwankungen) abfangen zu können.
  6. Die AJS übernimmt in der Regel keine Refinanzierung von Projekten, mit deren Realisierung zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen wurde.
  7. Gefördert werden können Investitionen und Anschubfinanzierungen sowie laufende Kosten (Personal-, Verwaltungs-, Betriebskosten usw.) über einen überschaubaren Rahmen.
  8. Die jährlichen Werbe- und Verwaltungskosten des Projektträgers sollen 30% der Gesamtausgaben nicht überschreiben und dürfen nicht mehr als 35% betragen. Maßgeblich für die Einhaltung dieser Obergrenzen ist das Regelwerk des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) und des BMZ.
  9. Beim Geldtransfer darf es außer den Banken mit ihren normalen, offiziellen Gebühren keine weitere Zwischenverdiener geben. Die Zahlung und Annahme von Korruptionsgeldern durch den Projektträger ist verboten und zieht rechtlichen Konsequenzen (wie Kündigung von Finanzierungszusagen, Rückforderungen von geleisteten Finanzierungen etc.) nach sich.
  10. Bewilligte Fördermittel sind zweckgebunden innerhalb von zwei Jahren abzurufen. Nach Ablauf dieser Frist verliert die Zusage ihre Wirksamkeit, und die Mittel müssen neu beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt bei Bedarf der Mittel (in der Regel gegen Nachweis der zweckentsprechenden Verauslagung, in begründeten Ausnahmefällen in angemessenen Vorschüssen) auf schriftlichen Abruf des Projektträgers gemäß dem Finanz- und Zeitplan.
  11. Ist die Projektrealisierung bis zu einem halben Jahr angelegt, so ist lediglich ein Schlussbericht mit entsprechender Abrechnung und Foto-/Videodokumentation erforderlich. Bei längeren Zeiträumen der Projektrealisierung sind vom Projektträger alle sechs Monate Zwischenberichte zu liefern; die Qualität der Zwischenberichte und der Projektfortschritt entscheiden über weitere Teilfinanzierungszahlungen.
  12. Die Foto-/Videodokumentation ist in digitaler, hochauflösender Form zu liefern; die AJS erhält mit der Lieferung das Recht auf kostenfreie, uneingeschränkte Verwertung dieses Materials.
  13. Wird ein Projekt von einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft bei der AJS eingereicht und wird dessen (Teil-)Finanzierung von der AJS bewilligt, so ist die andere steuerbegünstigte Körperschaft für die zeitnahe und zweckbezogene Verwendung sowie die Berichterstattung verantwortlich.

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